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Letzte Aktualisierung: 19. April 2024
GmbH Reul Frères – 0427.155.237
Der Vertrag ist rechtskräftig und definitiv durch die Unterschrift der Auftragsbestätigung, oder andernfalls, wenn das Unternehmen mit der Arbeit beginnt, nachdem es dem Kunden ein Angebot geschickt hat.
Der Kunde ist verpflichtet, eine Anzahlung von insgesamt mindestens 30% des Vertragswerts zu leisten, sofern in der Auftragsbestätigung keine besonderen Bestimmungen enthalten sind.
In jedem Fall ist der Rest des Preises am Tag der Lieferung oder der aufeinanderfolgenden Lieferungen in bar zu zahlen.
Die in der Auftragsbestätigung und/oder im Angebot festgelegten Preise gelten einen Monat lang, können aber bei Preiserhöhungen für Rohstoffe (Holz, Stahl, Farbe, elektronische Bauteile, …) oder Lohnindexierung angepasst werden.
Das Unternehmen ist außerdem berechtigt, zusätzliche Arbeiten in Rechnung zu stellen, die in Form von Fortschrittsberichten beschrieben werden, die dem Kunden regelmäßig zugesandt und in einer Frist von acht Tagen unwidersprochen bleiben. Wenn sich ein solcher Fortschrittsbericht nicht im Anhang des Schreibens des Unternehmens befindet und der Kunde dies wünscht, wird er gebeten, ihn anzufordern.
Das Unternehmen bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer der gelieferten Waren. Bei Nichtbezahlung der Rechnungen zum Fälligkeitsdatum ist das Unternehmen berechtigt, die gelieferten und sogar die eingebauten Waren zurückzunehmen.
Ungeachtet aller anderen Rechte des Unternehmens hat dieses – bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung – das Recht, Verzugszinsen in Höhe von 15% pro Jahr ab dem Fälligkeitsdatum zu verlangen.
Im Falle der Nichtzahlung nach Inverzugsetzung von 14 Tagen ist das Unternehmen berechtigt eine Entschädigung zu verlangen entsprechend 10% des Vertragswertes als Strafklausel. Diese Entschädigung kann jedoch nicht mit einer Entschädigung, vorgesehen unter den folgenden Art., kumuliert werden bei einem definitiven Vertragsbruch durch den Kunden.
Da die Waren auf Bestellung nach Maß gefertigt und geliefert werden, hat das Unternehmen – im Falle eines Vertragsbruchs durch den Kunden (formale Stornierung – Nichtbezahlung der Anzahlung, Nichtbezahlung fälliger Rechnungen, Verweigerung der Annahme der Lieferung…) – das Recht, entweder die Erfüllung des Vertrags mit allen rechtlichen Mitteln einzufordern oder den Vertragsbruch festzustellen. Im letzteren Fall schuldet der Kunde eine pauschale Entschädigung für den Vertragsbruch in Höhe von 30 % des Vertragswerts (abzüglich einer eventuell geleisteten Anzahlung).
Im Falle einer Annullierung des Vertrags oder eines Vertragsbruchs durch das Unternehmen kann der Kunde seinerseits nicht nur die Rückerstattung der Anzahlung verlangen, sondern auch eine pauschale Vertragsbruchentschädigung in Höhe von 30 % des Vertragswerts.
Sollte der Kunde bei Lieferung der Ware sichtbare Mängel oder die Nichtkonformität feststellen, so muss er dies unmittelbar binnen einer Frist von 8 Tagen ab Liefertag, geltend machen. In jedem Fall hat der Verkäufer das Recht, zu reparieren bzw. reparieren zu lassen.
Sollte das Unternehmen bzw. dessen Arbeiter Beschädigungen am Eigentum des Kunden verursachen bei Lieferung und Einbau, so kann eine dementsprechende Entschädigungszahlung nicht vom Kaufpreis angehalten werden. In solchen Fällen wird die Haftpflichtversicherung des Verkäufers eingeschaltet.
Farbabweichungen zwischen dem verwendeten Holz und dem vom Unternehmen ausgestellten Holz müssen akzeptiert werden.
Holz ist ein Naturprodukt. Insbesondere Furnierhölzer weichen von Natur aus in Farbe und Struktur ab. Selbst innerhalb eines einzelnen Stammes sind Abweichungen möglich.
Farbabweichungen sind bei allen Arten von verarbeiteten Materialien möglich und stellen keinen Reklamationsgrund dar.
Die in den Angeboten und Auftragsbestätigungen des Unternehmens angegebenen Liefer- und Montagefristen sind rein indikativ. Eine Überschreitung dieser Frist kann keinesfalls Reklamationen des Kunden rechtfertigen. Der Beginn der Lieferfrist wird durch den Fortschritt der Baustelle in Bezug auf einen für die Messung erforderlichen Mindestfertigstellungszustand bestimmt: gegossener Estrich, fertig gestellte Decken, geräumte Räume. Ohne diese Voraussetzungen ist die Messung nicht möglich und das Anfangsdatum der Frist kann nicht bestimmt werden. Im Fall einer Anfrage auf Freigabe der Ausführungspläne durch den Kunden ist dieser verpflichtet innerhalb von 48 Stunden zu antworten, ansonsten kann sich die Lieferzeit verlängern.
Im Streitfalle sind alleine die Gerichte des Bezirkes Verviers – Belgien zuständig. Die vertraglichen Verpflichtungen werden nach belgischem Recht ausgelegt.
Informationen zur Verarbeitung und Austausch der persönlichen Kundendaten durch die GmbH Reul Frères.
Im Rahmen der Mission, die Sie uns anvertrauen, müssen wir über Informationen verfügen, die Sie betreffen, um die Aufgaben im Rahmen dieser Mission erfüllen zu können. Die verarbeiteten Daten betreffen Ihre Identität, Ihre Anschrift und Rechnungsangaben, gegebenenfalls Ihre Mehrwertsteuernummer, Ihre Kontonummer, die Angaben zu Ihrer Versicherung, usw., sowie alle unerlässlichen Angaben zur Erfüllung der gestellten Aufgabe.
Ihre Daten werden in Form einer Papier- und/oder elektronischen Akte gespeichert. Wenn Ihre Daten weitergeleitet werden müssen zur Bearbeitung Ihres Auftrags, so geschieht dies im Rahmen eines gesicherten elektronischen Datenverarbeitungssystems. Ihre Daten sind gespeichert für die Dauer der Bearbeitung Ihres Auftrags und während einer Archivierungsperiode von 5 Jahren.
Unsere Mitarbeiter haben Zugriff auf Ihre Akte, um sie zu bearbeiten. Sie bearbeiten die Daten lediglich intern und vertraulich. Ihre digital abgespeicherten Daten dienen ausschließlich dazu, die Dienstleistung zu optimieren zur Weiterleitung von für Sie bestimmten Informationen, sowie zur Weiterleitung von Informationen bezüglich unseres Unternehmens.
Sie haben das Recht Ihr Einverständnis zur Verarbeitung und zum Austausch Ihrer Daten zurückzunehmen. Sie haben das Recht zu fragen, welche Ihrer Daten gespeichert werden und Sie können deren Korrektur, Aktualisierung und Löschung verlangen insofern die Löschung nicht die Ausführung unseres Auftrags gefährdet und unsere gesetzlichen Verpflichtungen beeinträchtigt. Auf erste Anfrage dürfen Sie Zugang zu Ihren Daten erhalten über die Kontaktperson Herrn Hervé REUL via herve@reul.be. Im Zweifelsfalle oder bei unangepasster Verwendung Ihrer Daten können Sie die zuständigen Aufsichtsbehörden kontaktieren: Commission de la protection de la vie privée, rue de la Presse 35, 1000 BRUXELLES, Tel.: 02/274.48.00 oder commission@privacycommission.be.
Wir untersagen uns Ihre Daten an Dritte weiter zu reichen außerhalb der Bearbeitung Ihres Auftrags oder Ihre Daten zu kommerziellen Zwecken zu nutzen oder weiter zu leiten. Wir überwachen die Sicherheit Ihrer Daten und verpflichten uns, Sie zu benachrichtigen falls diese Sicherheit gefährdet wäre.